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Abfallvermeidung schont die Umwelt, spart Ressourcen und senkt Kosten


Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) regelt grundlegend den Umgang mit Abfällen. Zweck des Gesetzes ist es, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen.

Abfälle im Sinne dieses Gesetzes sind alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Dabei räumt das Gesetz einerseits der Vermeidung und andererseits allen Maßnahmen Vorrang ein, die den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen unter Berücksichtigung des Vorsorge- und Nachhaltigkeitsprinzips am besten gewährleisten. Recycling, energetische Nutzung, Verfüllung und schließlich Beseitigung stehen somit nachrangig in der Abfallhierarchie.

Damit tragen alle am wirtschaftlichen Prozess Beteiligten im besonderen Maße Verantwortung dafür, dass schon bei der Herstellung und beim Vertrieb die Grundlage dafür geschaffen wird, Abfälle zu vermeiden und eine umweltverträgliche Verwertung oder Entsorgung der Reststoffe sicher zu stellen.

Die Wartig Chemieberatung GmbH berät Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und hilft Ihnen bei der Entwicklung von Strategien zur betrieblichen Abfallvermeidung und umweltschonenden Wiederverwertung. Abfallvermeidung senkt Entsorgungskosten.


Unsere Leistungen:

  • Abfallanalytik gemäß Deponieverordnung (DepV)
  • Abfalleinstufungen
  • Untersuchung der stofflichen Zusammensetzung von Abfällen
  • Untersuchungen von Bodenaushub gem. LAGA, Deponieverordnung und Verfüllrichtlinie zur Verwertung und Entsorgung
  • Materialuntersuchungen
  • Deponieüberwachung, Sickerwasseruntersuchungen
  • Boden- und Bauschuttuntersuchungen nach verschiedenen Regelwerken wie LAGA und Verfüllrichtlinie
  • Probenentnahmen gemäß LAGA 98

 

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